Währung

Aus MGM Münzlexikon

(von mittelhochdt. werunge = Gewährleistung d.i. der guten Münze): 1. Oberbegriff für die gesamte gesetzliche Ordnung des Geldwesens eines Staates, die Festlegungen der Münz- und Papiergeldsysteme (Nominale) und gesetzliche Regelungen über Annahmezwang der gesetzlichen Zahlungsmittel. Wichtiges Kriterium eines Währungs-Systems ist die Währungs-Art, bei der unterschieden wird, ob die Währung gebunden ist (an ein Edelmetall, Waren oder eine andere Währung). Zu den gebundenen Währungen gehören die Metall-Währungen des Mono- oder Bimetallismus, also → Goldwährung, → Doppelwährung, → Silberwährung, → Parallelwährung, → Hinkende Währung. Die gegenwärtig dominierenden Papier-Währungen sind freie Währungen. Sie sind dadurch charakterisiert, daß eine Zentralbank die erforderliche Geldmenge und den Zahlungsverkehr nach wirtschaftlichen Erfordernissen steuert. Eine Bindung an ein Medium (z. B. ein Edelmetall) besteht nicht.
2. Währungs-Einheit. Begriff, mit dem die Geldeinheiten (z. B. Mark und Pfennig, Dollar und Cent, Pound und Pence usw.), also die gesetzlichen Zahlungsmittel eines Landes definiert werden.