Parallelwährung

Aus MGM Münzlexikon

Auch Simultanwährung: heutige Bezeichnung für ein bis zum 19. Jh. fast ausnahmslos übliches Währungssystem, bei dem Gold- und Silbermünzen gleichberechtigt im Währungsgebiet umliefen, wobei das schwankende Wertverhältnis ignoriert wurde. In Handelsverträgen wurde in der Regel das Metall festgelegt, in dem Zahlungen zu leisten waren. Fehlte diese Bestimmung, so galt die Zahlung in Silbermünzen als akzeptiert. Geringe Wertschwankungen zwischen den Prägemetallen wurden durch Angebot und Nachfrage reguliert. → Doppelwährung