Stadtwährungsgulden

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Goldgulden der Stadt Nürnberg mit der Darstellung des am 26. März 1425 durch Papst Martin V. heilig gesprochenen St. Sebaldus (ein Schutzpatron von Nürnberg), der nach einem Stadtwährungsfuß von 22 1 ⁄2 Karat (= 937,5⁄1000 fein) ausgebracht wurde. Ursprünglich mußten Zahlungen an die Stadt (Steuern, Gebühren) mit den Stadtwährungsgulden erfolgen, weil diese einen höheren Goldgehalt hatten als die → Landwährungsgulden. → Sebaldus-Gulden, → Städtemünze