Städtemünze

Aus MGM Münzlexikon
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Freie Reichsstadt Lübeck, 1 1⁄2 Dukaten o. J. (spätes 15. Jh.?). Der thronende Kaiser wird in der Rückseiten-Umschrift nicht namentlich bezeichnet, so daß unklar ist, welcher Kaiser es sein soll, Friedrich III. (1440 – 1493) oder Maximilian I. (1493 – 1519)?

Oder Stadtmünze: allgemein jede unter der Münzhoheit einer Stadt herausgegebene Münze. Dazu gehören die Münzen der Reichsstädte und Freien Reichsstädte sowie von Städten, die einem Territorialherren unterstanden (Landstädte), aber im Besitz des → Münzrechts waren. Der Kampf der wirtschaftlich erstarkenden Städte um das → Münzregal begann bereits im hohen Mittelalter und war ein wesentlicher Bestandteil des politischen Kampfes, der vom Stadtbürgertum zur Erreichung der Unabhängigkeit gegen die fürstlichen Stadtherren geführt wurde (→ Ewiger Pfennig). Die Verleihung des Münzrechts an die Reichsstädte spielte im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation während des Mittelalters eine wichtige Rolle in der Auseinandersetzung zwischen Zentral- und Territorialgewalt. Die Entscheidung der städtischen Münzberechtigung vollzog sich in vielfältigen Formen, z. B. Beteiligung an der Münzaufsicht, Gegenstempelung, Verleihung u. a., bis zum vollständigen Besitz des Münzregals. Erste städtische Prägungen in Italien im 9. Jh. Venedig, 1139 Genua, 1183 Mailand, um diese Zeit auch Rom und Florenz. Aufsichtsrechte deutscher Städte 1111 Speyer, 1188 Lübeck, 1189 Hamburg, 1219 Goslar, 1230 Regensburg. Zeitweilige oder dauernde Verpfändung, Verpachtung oder Verkauf seitens des Territorialfürsten: 1234 Worms, 1238 Zürich, 1272 Stade, 1293 Lüneburg, 1296 Braunschweig, 1314 Salzwedel, 1325 Rostock, Stralsund, Hamburg, 1332 Hannover, 1333 Schaffhausen, 1334 Straßburg, 1341 Erfurt, 1351 Göttingen, 1359 Wismar, 1363 Halberstadt, 1369 Stendal, Frankfurt/Oder, Bremen, 1373 Basel, 1381 Solothurn, 1383 Metz. Auf bestimmte Sorten beschränkte Verleihungen: 1226 Lübeck (Gold- und Silbermünzen); 1330 Görlitz, 1346 Speyer, 1376 Nürnberg, 1396 Hall (Pfennige [Haller]), 1398 Ulm, 1420 Mainz, 1428 Frankfurt/Oder (Silbermünzen), 1422 Nürnberg, 1474 Köln (Goldmünzen). Weitere Privilegien an Städte zur Prägung von Gold- und Silbermünzen wurden durch die Kaiser Maximilian I. (1493 bis 1519) und Karl V. (1519 –1556) erteilt. In einigen Fällen schlossen sich mehrere Städte zu einer Münzvereinigung zusammen, wobei die Münzen nach einheitlichem Münzfuß, z. T. auch mit gleichartigem Gepräge, ausgebracht wurden. Die Münzaufschriften der frühen Städtemünzen sind in lateinischer Sprache. Die im 17. und 18. Jh. üblichen Städtemünzen mit Aufschriften, wie z. B. „Stadtgeld“, „Stadtpfennig“, „Stadtmünze“ (z. B. auf Münzen von Lübeck, Hildesheim, Stade), entsprachen den → Landmünzen. Sie wurden geringer als der Reichsfuß (→ Reichsmünzordnungen ) ausgebracht und als Scheidemünzen nur für den Umlauf im entsprechenden Stadtgebiet zugelassen. Typisch für die Städtemünzen sind seit dem 18. Jh. Darstellungen von → Stadtansichten, vor allem auf größeren Stücken. Bekannt sind die Taler der Städte Ulm, Nürnberg, Regensburg, Frankfurt/a. M., Erfurt, Augsburg, Eßlingen, Köln u. a. Vor allem seit der zweiten Hälfte des 17. Jh. wurde das Münzrecht der Städte zugunsten der Territorialfürsten wieder eingeschränkt. In Auswirkung des Reichsdeputationshauptschlusses wurden 1803 die Reichsstädte bis auf sechs (Lübeck, Hamburg, Bremen, Frankfurt am Main, Nürnberg und Augsburg) mediatisiert. Nach 1814/15 verblieben nur noch die ersten vier dieser Städte mit der Bezeichnung „Freie Stadt“. → Stadtgeld

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Stadt Konstanz, Taler (Regimentstaler) 1629 mit Ansicht der Stadt und des Hafens, auf der Rückseite die Wappen der fünf Mitglieder des Kleinen Rats, umgeben von den 21 Wappen der Mitglieder des Großen Rats