Stadtwährungsgulden: Unterschied zwischen den Versionen

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Goldgulden der Stadt Nürnberg mit der Darstellung des am 26. März 1425 durch Papst Martin V. heilig gesprochenen St. Sebaldus (ein Schutzpatron von Nürnberg), der nach einem Stadtwährungsfuß von 22 1 ⁄2 Karat (= 937,5⁄1000 fein) ausgebracht wurde. Ursprünglich mußten Zahlungen an die Stadt (Steuern, Gebühren) mit den Stadtwährungsgulden erfolgen, weil diese einen höheren Goldgehalt hatten als die → [[Landwährungsgulden|Landwährungsgulden]]. → [[Sebaldus-Gulden|Sebaldus-Gulden]], → [[Städtemünze|Städtemünze]]
 
Goldgulden der Stadt Nürnberg mit der Darstellung des am 26. März 1425 durch Papst Martin V. heilig gesprochenen St. Sebaldus (ein Schutzpatron von Nürnberg), der nach einem Stadtwährungsfuß von 22 1 ⁄2 Karat (= 937,5⁄1000 fein) ausgebracht wurde. Ursprünglich mußten Zahlungen an die Stadt (Steuern, Gebühren) mit den Stadtwährungsgulden erfolgen, weil diese einen höheren Goldgehalt hatten als die → [[Landwährungsgulden|Landwährungsgulden]]. → [[Sebaldus-Gulden|Sebaldus-Gulden]], → [[Städtemünze|Städtemünze]]
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:54 Uhr

Goldgulden der Stadt Nürnberg mit der Darstellung des am 26. März 1425 durch Papst Martin V. heilig gesprochenen St. Sebaldus (ein Schutzpatron von Nürnberg), der nach einem Stadtwährungsfuß von 22 1 ⁄2 Karat (= 937,5⁄1000 fein) ausgebracht wurde. Ursprünglich mußten Zahlungen an die Stadt (Steuern, Gebühren) mit den Stadtwährungsgulden erfolgen, weil diese einen höheren Goldgehalt hatten als die → Landwährungsgulden. → Sebaldus-Gulden, → Städtemünze