Spielgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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Münzen und Geldscheine, die für Kinderspiele (Kaufmannsläden-, Sparkassen-, Post- und andere Spiele) angefertigt werden, um mit dem Zählen, Rechnen und Umgang mit Geld bekannt zu machen. Spielgeld darf nach der Verordnung vom 27. Dezember 1928 über die Herstellung von Medaillen und Marken (RGBl. 1929 I, S. 2) durch seine Gestaltung nicht zur Verwechslung mit wirklichen Münzen und Geldscheinen führen können, daher sind Münzbild, Durchmesser, Material usw. anders zu wählen, wie auch ein authentischer Geldwert nicht genannt sein darf. Spielgeld wird nicht zu den → Marken gezählt. → [[Spielmarke|Spielmarke]]
 
Münzen und Geldscheine, die für Kinderspiele (Kaufmannsläden-, Sparkassen-, Post- und andere Spiele) angefertigt werden, um mit dem Zählen, Rechnen und Umgang mit Geld bekannt zu machen. Spielgeld darf nach der Verordnung vom 27. Dezember 1928 über die Herstellung von Medaillen und Marken (RGBl. 1929 I, S. 2) durch seine Gestaltung nicht zur Verwechslung mit wirklichen Münzen und Geldscheinen führen können, daher sind Münzbild, Durchmesser, Material usw. anders zu wählen, wie auch ein authentischer Geldwert nicht genannt sein darf. Spielgeld wird nicht zu den → Marken gezählt. → [[Spielmarke|Spielmarke]]
 
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:54 Uhr

Münzen und Geldscheine, die für Kinderspiele (Kaufmannsläden-, Sparkassen-, Post- und andere Spiele) angefertigt werden, um mit dem Zählen, Rechnen und Umgang mit Geld bekannt zu machen. Spielgeld darf nach der Verordnung vom 27. Dezember 1928 über die Herstellung von Medaillen und Marken (RGBl. 1929 I, S. 2) durch seine Gestaltung nicht zur Verwechslung mit wirklichen Münzen und Geldscheinen führen können, daher sind Münzbild, Durchmesser, Material usw. anders zu wählen, wie auch ein authentischer Geldwert nicht genannt sein darf. Spielgeld wird nicht zu den → Marken gezählt. → Spielmarke