Reichsmünzordnungen

Aus MGM Münzlexikon

Münzordnungen des → Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Erste → Eßlinger Reichsmünzordnung vom 10. November 1524, zweite und dritte → Augsburger Reichsmünzordnungen vom 28. Juli 1551 und 19. August 1559. Ferner die Münz-Probationsordnung vom 28. Juli 1551. Da bis zum 15. Jh. das Münzwesen wie andere Rechte und Pflichten der durch den Kaiser repräsentierten Zentralgewalt des Reichs weitgehend in die Befugnisse zahlreicher Städte gelangt und diese Zersplitterung zu einem Hemmnis der wirtschaftlichen Entwicklung geworden war, hatten sich schon vor den Reichsmünzordnungen verschiedentlich → Münzvereine größerer Territorien gebildet. Das Anliegen der Reichsmünzordnungen war es, einen für das ganze Reich einheitlichen Münzfuß zu schaffen und dessen Einhaltung mit Hilfe der Reichskreise (→ Kreisprobationstag ) zu kontrollieren. Der Wirrwarr im Münz-, Maß- und Gewichtswesen konnte jedoch wegen der Schwäche der Zentralgewalt gegenüber den Territorialfürsten mit Hilfe der Reichsmünzordnungen nicht beseitigt werden.