Reichsgoldwährung

Aus MGM Münzlexikon

Durch Gesetz vom 4. Dezember 1871 betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen im Deutschen Reich eingeführte Goldwährung, die die in den deutschen Ländern bisher gültige Silberwährung (Taler und Gulden) ablöste. Es wurden 20,- 10- und 5-MarkStücke in Gold als Doppelkrone, Krone und halbe Krone geprägt. Aus 1 Pfund Feingold wurden 69 3⁄4 20-Mark-Stücke, 139 1⁄2 10-Mark-Stücke bzw. 279 5-Mark-Stücke (letztere nach dem Münzgesetz vom 9. Juli 1873) gemünzt und zwar 900⁄1000 fein. Der Goldwert der Mark wurde auf 0,3584229 g Feingold festgesetzt. Alle Silbermünzen (5, 2, 1 Mark, 50, 20 Pfennig) waren als Scheidemünzen nur bis zu einem Gesamtbetrag von 20 Mark anzunehmen. Ihr Feingehalt betrug 900⁄1000. Aus 1 Pfund Feinsilber wurden 20 5-Mark-Stücke, 50 2-Mark-Stücke, 100 1-Mark-Stücke, 200 50-Pfennig-Stücke oder 500 20-Pfennig-Stücke geprägt. Es bestand eine → Doppelwährung. Die Ausprägung von Scheidemünzen beschränkte sich pro Kopf der Bevölkerung auf 10 Mark bei Silber- und 2,50 Mark bei Kupfernickel- und Kupfermünzen. Die Nominale und ihre stoffliche Darstellung unterlagen mehrfach einer gesetzlichen Veränderung bis zur faktischen Aufhebung der Reichsgoldwährung durch Gesetz vom 4. August 1914. Obwohl die Goldmünzen danach aus dem Geldumlauf verschwanden, blieben sie formal noch bis zum 15. August 1938 gesetzliche Zahlungsmittel im Deutschen Reich. Von der nationalsozialistischen Regierung wurde per Gesetz ein Ablieferungszwang für alle Goldmünzen festgeschrieben. Sammlermünzen konnten davon nach Antrag freigestellt werden.