Kreisprobationstag: Unterschied zwischen den Versionen

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Vom ausschreibenden Fürsten des jeweiligen Reichskreises festgelegter Tag, an dem eine Probation (Probieren oder Nachprüfen) der Münze auf ihre Güte und Übereinstimmung mit den Vorschriften des Münzgesetzes stattfand. Seit 1399 im Münzverein der rheinischen Kurfürsten eingeführt, später erfolgten regelmäßige Zusammenkünfte der Münzbeamten, bis einschließlich ein gemeinsamer Probierer (Wardein) bestellt wurde. Durch die Reichstage von 1551, 1570 und 1571 wurden die Kreisprobationstage für alle Reichskreise eingeführt. Die von den Kreiswardeinen aufgestellten und verkündeten Probationsregister enthielten die Ergebnisse der Prüfungen, sie waren allerdings kein wirksames Mittel zur Aufrechterhaltung der Münzordnung. Die Kreisprobationstage konnten wegen der Schwäche der Zentralgewalt und infolge der feudalen Zersplitterung nur in beschränktem Maße gegen den Prozeß der → [[Münzverschlechterung|Münzverschlechterung]] wirksam werden. Das wurde besonders deutlich in der → [[Kipper- und Wipperzeiten|Kipper-]] und Wipperzeit (1619 bis 1623), als das Münzwesen des Reichs von einer Inflation von bis dahin unbekanntem Ausmaß erschüttert wurde.
 
Vom ausschreibenden Fürsten des jeweiligen Reichskreises festgelegter Tag, an dem eine Probation (Probieren oder Nachprüfen) der Münze auf ihre Güte und Übereinstimmung mit den Vorschriften des Münzgesetzes stattfand. Seit 1399 im Münzverein der rheinischen Kurfürsten eingeführt, später erfolgten regelmäßige Zusammenkünfte der Münzbeamten, bis einschließlich ein gemeinsamer Probierer (Wardein) bestellt wurde. Durch die Reichstage von 1551, 1570 und 1571 wurden die Kreisprobationstage für alle Reichskreise eingeführt. Die von den Kreiswardeinen aufgestellten und verkündeten Probationsregister enthielten die Ergebnisse der Prüfungen, sie waren allerdings kein wirksames Mittel zur Aufrechterhaltung der Münzordnung. Die Kreisprobationstage konnten wegen der Schwäche der Zentralgewalt und infolge der feudalen Zersplitterung nur in beschränktem Maße gegen den Prozeß der → [[Münzverschlechterung|Münzverschlechterung]] wirksam werden. Das wurde besonders deutlich in der → [[Kipper- und Wipperzeiten|Kipper-]] und Wipperzeit (1619 bis 1623), als das Münzwesen des Reichs von einer Inflation von bis dahin unbekanntem Ausmaß erschüttert wurde.
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Version vom 12. Juni 2021, 09:52 Uhr

Vom ausschreibenden Fürsten des jeweiligen Reichskreises festgelegter Tag, an dem eine Probation (Probieren oder Nachprüfen) der Münze auf ihre Güte und Übereinstimmung mit den Vorschriften des Münzgesetzes stattfand. Seit 1399 im Münzverein der rheinischen Kurfürsten eingeführt, später erfolgten regelmäßige Zusammenkünfte der Münzbeamten, bis einschließlich ein gemeinsamer Probierer (Wardein) bestellt wurde. Durch die Reichstage von 1551, 1570 und 1571 wurden die Kreisprobationstage für alle Reichskreise eingeführt. Die von den Kreiswardeinen aufgestellten und verkündeten Probationsregister enthielten die Ergebnisse der Prüfungen, sie waren allerdings kein wirksames Mittel zur Aufrechterhaltung der Münzordnung. Die Kreisprobationstage konnten wegen der Schwäche der Zentralgewalt und infolge der feudalen Zersplitterung nur in beschränktem Maße gegen den Prozeß der → Münzverschlechterung wirksam werden. Das wurde besonders deutlich in der → Kipper- und Wipperzeit (1619 bis 1623), als das Münzwesen des Reichs von einer Inflation von bis dahin unbekanntem Ausmaß erschüttert wurde.