Herabsetzung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MGM Münzlexikon
(Imported from text file)
(Imported from text file)
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
Gesetzliche Verringerung des Nennwerts einer Münze, um Sachwert (Verkehrswert – Kurs) und Nennwert in Übereinstimmung zu bringen. In Österreich gab man seit 1339, in Brandenburg seit 1347 jährlich mehrere Pfennige gleichen Gepräges aus, deren innerer Wert und Gewicht jedoch in gleicher Weise abnahmen, wie die Kaufkraft der Pfennige beim Näherkommen des Einlösungstermins (der → [[Münzerneuerung|Münzerneuerung]] ) sank.
 
Gesetzliche Verringerung des Nennwerts einer Münze, um Sachwert (Verkehrswert – Kurs) und Nennwert in Übereinstimmung zu bringen. In Österreich gab man seit 1339, in Brandenburg seit 1347 jährlich mehrere Pfennige gleichen Gepräges aus, deren innerer Wert und Gewicht jedoch in gleicher Weise abnahmen, wie die Kaufkraft der Pfennige beim Näherkommen des Einlösungstermins (der → [[Münzerneuerung|Münzerneuerung]] ) sank.
 +
<div class="numCat">
 +
{{#set: Has main title=Herabsetzung}}
 
{{#set: Has numismatic Category=Numismatik}}
 
{{#set: Has numismatic Category=Numismatik}}
 
{{#set: Has numismatic Category=Geldgeschichte, Kredit- und Papiergeld}}
 
{{#set: Has numismatic Category=Geldgeschichte, Kredit- und Papiergeld}}
 +
</div>

Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:33 Uhr

Gesetzliche Verringerung des Nennwerts einer Münze, um Sachwert (Verkehrswert – Kurs) und Nennwert in Übereinstimmung zu bringen. In Österreich gab man seit 1339, in Brandenburg seit 1347 jährlich mehrere Pfennige gleichen Gepräges aus, deren innerer Wert und Gewicht jedoch in gleicher Weise abnahmen, wie die Kaufkraft der Pfennige beim Näherkommen des Einlösungstermins (der → Münzerneuerung ) sank.