Münzerneuerung

Aus MGM Münzlexikon

Auch Monetagium: die nach Münzverrufung (öffentliche Bekanntmachung) erfolgte Ausgabe neuer Münzen bzw. der Umtausch verrufener alter Münzen gegen neue in bestimmten (mehrmals im Jahr, jährlich oder mehrjährlich) Zeitabständen. Das häufig vorkommende Beschneiden der Münzen erzwang die M. im Interesse der Erhaltung guter Münzen, wobei in der Regel für zwölf alte neun neue Pfennige ausgegeben wurden. Die Kaufkraft der Pfennige nahm um so mehr ab, je näher die Münzerneuerung rückte; die Anpassung der neuen Pfennige an die gesunkene Kaufkraft führte jedoch zur Verringerung des Gewichts und Werts, so daß die Münzerneuerung ein Mittel zur Erhöhung des Schlagschatzes des Münzherrn war. Die an stabilen Münzverhältnissen besonders interessierten Handelsstädte kämpften gegen die schädliche Münzerneuerung durch Zahlung einer Entschädigung, wie 1369 beim Erwerb des Rechts der Prägung eines → Ewigen Pfennigs durch einige brandenburgische Städte; 1359 in Österreich durch Einführung einer neuen, den Einnahmeausfall deckenden Getränkesteuer (Ungeld), in Schlesien z. B. abgelöst durch eine neue Steuer mit der Bezeichnung Munzgeld.