Hauptseite der Münze: Unterschied zwischen den Versionen

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Vorderseite, Avers, Abk. Hs., Vs., Av.: die wichtigere Seite der Münze. Die Bestimmung der H. ist zur exakten Beschreibung (→ [[Münzbeschreibung|Münzbeschreibung]] ) des Gepräges erforderlich. Im numismatischen Schrifttum ist hierüber keine einheitliche Auffassung anzutreffen, da von den Autoren in unterschiedlicher Weise entweder dem Bildnis des [[Münzherr|Münzherrn]], der Wappenseite oder dem Prägeanlaß (→ [[Gedenkmünze|Gedenkmünze]] ) der Vorzug als H. gegeben wird. In der gegenwärtigen Literatur bahnt sich eine Regelung an, die konsequent von der Hauptfunktion der Münze als → [[Geld|Geld]] ausgeht. Danach ist diejenige Seite die H., auf der vom Inhaber der Münzhoheit, gleich einem Siegel, die Echtheit der Münze verbürgt wird. Dabei ist als Rangfolge einzuhalten: 1. Staatswappen, Staatsemblem, Wappen oder Wappenbild des Münzherrn oder (bei zahlreichen antiken Münzen) das ständige Symbol der Münzberechtigten. Bei beiderseitigem Wappen (oder Wappenbild) ist die Seite mit dem Wappen der übergeordneten Münzhoheit die H. Ist 1. nicht vorhanden, so gilt 2. die Seite mit dem Bildnis des Inhabers der Münzhoheit als H. Ist auch 2. nicht vorhanden, so ist 3. H. diejenige, die den Inhaber der Münzhoheit verbal nennt. In Fällen, die durch diese Regelung nicht erfaßt werden können, wird sinngemäß verfahren oder auf die Festlegung einer H. verzichtet. Im Unterschied zu Münzen wird bei Medaillen allgemein die aus Anlaß ihrer Herausgabe gestaltete Seite als H. angenommen.
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Vorderseite, Avers, Abk. Hs., Vs., Av.: die wichtigere Seite der Münze. Die Bestimmung der H. ist zur exakten Beschreibung (→ [[Münzbeschreibung|Münzbeschreibung]] ) des Gepräges erforderlich. Im numismatischen Schrifttum ist hierüber keine einheitliche Auffassung anzutreffen, da von den Autoren in unterschiedlicher Weise entweder dem Bildnis des [[Münzherr|Münzherrn]], der Wappenseite oder dem Prägeanlaß (→ [[Gedenkmünze|Gedenkmünze]] ) der Vorzug als H. gegeben wird. In der gegenwärtigen Literatur bahnt sich eine Regelung an, die konsequent von der Hauptfunktion der Münze als → [[Geld|Geld]] ausgeht. Danach ist diejenige Seite die H., auf der vom Inhaber der Münzhoheit, gleich einem Siegel, die Echtheit der Münze verbürgt wird. Dabei ist als Rangfolge einzuhalten: 1. Staatswappen, Staatsemblem, Wappen oder Wappenbild des Münzherrn oder (bei zahlreichen antiken Münzen) das ständige Symbol der Münzberechtigten. Bei beiderseitigem Wappen (oder Wappenbild) ist die Seite mit dem Wappen der übergeordneten Münzhoheit die H. Ist 1. nicht vorhanden, so gilt 2. die Seite mit dem Bildnis des Inhabers der Münzhoheit als H. Ist auch 2. nicht vorhanden, so ist 3. H. diejenige, die den Inhaber der Münzhoheit verbal nennt. In Fällen, die durch diese Regelung nicht erfaßt werden können, wird sinngemäß verfahren oder auf die Festlegung einer H. verzichtet. Im Unterschied zu Münzen wird bei Medaillen allgemein die aus Anlaß ihrer Herausgabe gestaltete Seite als H. angenommen.
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:32 Uhr

Vorderseite, Avers, Abk. Hs., Vs., Av.: die wichtigere Seite der Münze. Die Bestimmung der H. ist zur exakten Beschreibung (→ Münzbeschreibung ) des Gepräges erforderlich. Im numismatischen Schrifttum ist hierüber keine einheitliche Auffassung anzutreffen, da von den Autoren in unterschiedlicher Weise entweder dem Bildnis des → Münzherrn, der Wappenseite oder dem Prägeanlaß (→ Gedenkmünze ) der Vorzug als H. gegeben wird. In der gegenwärtigen Literatur bahnt sich eine Regelung an, die konsequent von der Hauptfunktion der Münze als → Geld ausgeht. Danach ist diejenige Seite die H., auf der vom Inhaber der Münzhoheit, gleich einem Siegel, die Echtheit der Münze verbürgt wird. Dabei ist als Rangfolge einzuhalten: 1. Staatswappen, Staatsemblem, Wappen oder Wappenbild des Münzherrn oder (bei zahlreichen antiken Münzen) das ständige Symbol der Münzberechtigten. Bei beiderseitigem Wappen (oder Wappenbild) ist die Seite mit dem Wappen der übergeordneten Münzhoheit die H. Ist 1. nicht vorhanden, so gilt 2. die Seite mit dem Bildnis des Inhabers der Münzhoheit als H. Ist auch 2. nicht vorhanden, so ist 3. H. diejenige, die den Inhaber der Münzhoheit verbal nennt. In Fällen, die durch diese Regelung nicht erfaßt werden können, wird sinngemäß verfahren oder auf die Festlegung einer H. verzichtet. Im Unterschied zu Münzen wird bei Medaillen allgemein die aus Anlaß ihrer Herausgabe gestaltete Seite als H. angenommen.