Münzherr

Aus MGM Münzlexikon

Inhaber der → Münzhoheit, hervorgegangen aus dem → Münzregal. Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation hatte ursprünglich nur der König (Kaiser) das Recht, Münzen prägen zu lassen, doch konnte er es an andere Herrscher durch Verleihung übertragen. Kaiser Friedrich II. (1215 –1250) erkannte 1220 bzw. 1232 die Landeshoheit der geistlichen und weltlichen Fürsten rechtlich an und verzichtete auf die Errichtung neuer Münzstätten in deren Gebieten. In der weiteren Entwicklung nahmen die feudalen Herrscher und die Städte das nur noch formal unter Aufsicht des Kaisers stehende Münzregal zunehmend in Anspruch. Mit dem Erstarken der politischen und wirtschaftlichen Macht der absolutistischen Herrscher wurden diese auch zum Inhaber der Münzhoheit, die heute grundsätzlich zu den Hoheitsrechten der Staaten gehört.