Graf

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(althochdt. grafio, lat. comes): in merowingischer und karolingischer Zeit der für einen bestimmten Bezirk (Gau) eingesetzte königliche Beamte mit militärischen, gerichtlichen, fiskalischen und administrativen Befugnissen. Seit dem Ende des 10. Jh. wandelten sich die Grafschaftsbezirke in Gebietsherrschaften um (Auflösungsprozeß der fränkischen Grafschaftsverfassung); in vielen Fällen eigneten sich die Territorial-Grafen das Münzrecht an. Mit den im 12. Jh. vom Königtum neu geschaffenen Grafschaften wurden → Landgrafen, → Markgrafen, → Pfalzgrafen bzw. → Burggrafen belehnt. Die von Landesherren belehnten G. verloren ihre Zugehörigkeit zum Reichsfürstenstand. → Grafenkrone, → Münzstände