Goldene Bulle: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach ihrem Goldsiegel benannte, in lateinischer Sprache abgefaßte Urkunde Kaiser Karls IV. (1355 bis 1378) von 1356, deren Bestimmungen die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (bis 1806) schufen. Die G. B. stärkte vor allem die Vorrechte der sieben → [[Kurfürst|Kurfürsten]], bestätigte diesen das Recht der Wahl des deutschen Königs (Wahlort Frankfurt am Main) und räumte ihnen u. a. das uneingeschränkte Münzrecht ein.
 
Nach ihrem Goldsiegel benannte, in lateinischer Sprache abgefaßte Urkunde Kaiser Karls IV. (1355 bis 1378) von 1356, deren Bestimmungen die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (bis 1806) schufen. Die G. B. stärkte vor allem die Vorrechte der sieben → [[Kurfürst|Kurfürsten]], bestätigte diesen das Recht der Wahl des deutschen Königs (Wahlort Frankfurt am Main) und räumte ihnen u. a. das uneingeschränkte Münzrecht ein.
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:31 Uhr

Nach ihrem Goldsiegel benannte, in lateinischer Sprache abgefaßte Urkunde Kaiser Karls IV. (1355 bis 1378) von 1356, deren Bestimmungen die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation (bis 1806) schufen. Die G. B. stärkte vor allem die Vorrechte der sieben → Kurfürsten, bestätigte diesen das Recht der Wahl des deutschen Königs (Wahlort Frankfurt am Main) und räumte ihnen u. a. das uneingeschränkte Münzrecht ein.