Kurfürst

Aus MGM Münzlexikon

(von ahdt. kür = Wahl, lat. elector): im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation vom 13. Jh. bis 1806 zur Wahl des deutschen Königs berechtigter Reichsfürst. Ursprünglich waren alle Reichsfürsten Königswähler, seit 1257 nur noch sieben K., wie in der → Goldenen Bulle von 1356 endgültig festgelegt, und zwar die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen. Böhmen schied seit den Hussitenkriegen bis 1708 aus dem Kurkollegium aus; die Rheinpfalz verlor 1622 ihr Kurrecht, das 1623 Bayern zugesprochen wurde, erlangte jedoch 1648 eine 8. Kurstimme (1777 mit der von Bayern vereinigt). Für den Herzog von Braunschweig-Lüneburg (Hannover) wurde 1692 eine 9. Kurwürde geschaffen.
Im Ergebnis des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 wurden die Kur von Mainz auf Regensburg übertragen, die von Köln und Trier eingezogen sowie vier neue Kurfürstentümer errichtet: Württemberg, Baden (für Trier), Hessen-Kassel (für Köln) und Salzburg (1805 durch Würzburg ersetzt). Das Kurkollegium endete 1806 mit dem von Napoleon I. geforderten Zusammenschluß von 16 süd- und westdeutschen Fürsten im Rheinbund. Den bedeutungslos gewordenen Titel Kurfürst legte der König von Hannover 1815 ab, der Landgraf von Hessen-Kassel führte ihn noch bis 1866. Alle Kurfürsten waren im Besitz des Münzrechts; in Münzumschriften erscheint der Titel Sacri Romani Imperii Elector (lat., des Heiligen Römischen Reichs Kurfürst) meist in der Abkürzung S. R. I. E. oder nur in der Form Elector, zudem auch in Verbindung mit dem Titel des jeweils ausgeübten Erzamtes. → Erzamt, → Münzstände, → Reichsvikar