Eßlinger Reichsmünzordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Erste deutsche Reichsmünzordnung, die am 10. Nov. 1524 vom Reichstag in Eßlingen beschlossen wurde. Gold- und Silbergulden wurden zu Reichsmünzen erklärt. Ihre Ausmünzung unterblieb aber (von wenigen Ausnahmen abgesehen), weil die böhmischen Guldengroschen (→ [[Joachimstaler|Joachimstaler]] ) 27,20 g Silber enthielten, während die neuen Reichsguldiner 27,41 g Silber enthalten sollten, das Umprägen aber zu große Kosten verursacht hätte. → [[Reichsmünzordnungen|Reichsmünzordnungen]] , → [[Gulden|Gulden]], → [[Gulden|Gulden]]groschen, → [[Guldiner|Guldiner]] | Erste deutsche Reichsmünzordnung, die am 10. Nov. 1524 vom Reichstag in Eßlingen beschlossen wurde. Gold- und Silbergulden wurden zu Reichsmünzen erklärt. Ihre Ausmünzung unterblieb aber (von wenigen Ausnahmen abgesehen), weil die böhmischen Guldengroschen (→ [[Joachimstaler|Joachimstaler]] ) 27,20 g Silber enthielten, während die neuen Reichsguldiner 27,41 g Silber enthalten sollten, das Umprägen aber zu große Kosten verursacht hätte. → [[Reichsmünzordnungen|Reichsmünzordnungen]] , → [[Gulden|Gulden]], → [[Gulden|Gulden]]groschen, → [[Guldiner|Guldiner]] | ||
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Version vom 12. Juni 2021, 09:52 Uhr
Erste deutsche Reichsmünzordnung, die am 10. Nov. 1524 vom Reichstag in Eßlingen beschlossen wurde. Gold- und Silbergulden wurden zu Reichsmünzen erklärt. Ihre Ausmünzung unterblieb aber (von wenigen Ausnahmen abgesehen), weil die böhmischen Guldengroschen (→ Joachimstaler ) 27,20 g Silber enthielten, während die neuen Reichsguldiner 27,41 g Silber enthalten sollten, das Umprägen aber zu große Kosten verursacht hätte. → Reichsmünzordnungen , → Gulden, → Guldengroschen, → Guldiner