Vierundzwanzigeinhalb-Gulden-Fuß: Unterschied zwischen den Versionen
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Reichsfuß, Rheinischer Fuß: Ergänzung des seit 1760 von den meisten süd- und westdeutschen Territorien und von Österreich angenommenen 24-Gulden-Fußes für die 24-, 20-, 12- und 10-Kreuzer-Stücke ab 1800; er wurde 1837 durch den → [[Süddeutscher Münzverein|Süddeutschen Münzverein]] gesetzlich. Hauptmünze war der Taler; der → [[Maria-Theresia-Taler|Maria-Theresia-Taler]] erlangte weiteste, sogar außereuropäische Verbreitung. → [[Konventionsfuß|Konventionsfuß]] | Reichsfuß, Rheinischer Fuß: Ergänzung des seit 1760 von den meisten süd- und westdeutschen Territorien und von Österreich angenommenen 24-Gulden-Fußes für die 24-, 20-, 12- und 10-Kreuzer-Stücke ab 1800; er wurde 1837 durch den → [[Süddeutscher Münzverein|Süddeutschen Münzverein]] gesetzlich. Hauptmünze war der Taler; der → [[Maria-Theresia-Taler|Maria-Theresia-Taler]] erlangte weiteste, sogar außereuropäische Verbreitung. → [[Konventionsfuß|Konventionsfuß]] | ||
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Version vom 12. Juni 2021, 09:54 Uhr
Reichsfuß, Rheinischer Fuß: Ergänzung des seit 1760 von den meisten süd- und westdeutschen Territorien und von Österreich angenommenen 24-Gulden-Fußes für die 24-, 20-, 12- und 10-Kreuzer-Stücke ab 1800; er wurde 1837 durch den → Süddeutschen Münzverein gesetzlich. Hauptmünze war der Taler; der → Maria-Theresia-Taler erlangte weiteste, sogar außereuropäische Verbreitung. → Konventionsfuß