Vereinstaler

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Baden, Großherzog Friedrich (1856 – 1907), 1 Vereinstaler 1867

Bezeichnung für den durch den Deutsch-Österreichischen Münzvertrag vom 24. Januar 1857 geschaffenen Taler zu 30 Stück (→ Dreißigtalerfuß) aus dem Pfund Feinsilber, der 900⁄1000 fein ausgebracht wurde und damit im Feingehalt besser als der 1750 bis 1856 geprägte preußische Taler (750⁄1000) war. Im Gewicht war der Vereinstaler mit 18,518 g leichter als der preußische Taler (22,272 g), der jedoch 16,704 g Feinsilber gegenüber 16,666 g des Vereinstalers enthielt. Der 30-Taler-Fuß entsprach dem österreichischen 45-Gulden-Fuß und dem süddeutschen 52 1⁄2-GuldenFuß, 4 Vereinstaler = 6 österreichische Gulden = 7 süddeutsche Gulden. Mit den Festlegungen des Deutsch-Österreichischen Münzvertrags wurde die Mark als Münzgrundgewicht endgültig abgeschafft und durch das Zollpfund zu 500 g ersetzt. Die Rs.-Umschrift der V. war standardisiert und lautete deshalb (außer bei Gedenk- und Ausbeutemünzen) EIN VEREINSTHALER – XXX EIN PFUND FEIN, bei den Vereinsdoppeltalern entsprechend ZWEI VEREINSTHALER – XV EIN PFUND FEIN. Die Vereinstaler wurden von allen Mitgliedstaaten des Deutschen Bunds geprägt, einschließlich Österreich und Liechtenstein. Lediglich die drei Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck hatten den Vertrag nicht ratifiziert und demzufolge auch keine Vereinstaler ausgegeben. In den süddeutschen Staaten Baden, Bayern und Württemberg galt 1 Vereinstaler = 45 Kreuzer, in Österreich und Liechtenstein 1 Gulden 50 Neukreuzer, in Preußen und einigen anderen Staaten war 1 Vereinstaler = 30 Silbergroschen = 360 Pfennige, im Königreich Sachsen und Sachsen-Altenburg wurde 1 Vereinstaler = 30 Neugroschen = 300 Pfennige gerechnet. Die Vereinstaler blieben auch nach der Einführung der Mark-Währung 1871 im Deutschen Reich kursgültige Münzen mit einem Nominalwert von 3 Mark. Daraus resultierte die noch viele Jahrzehnte nach der Außerkurssetzung der Vereinstaler 1907 umgangssprachlich beibehaltene synonyme Verwendung von Taler und 3 Mark. In dem Zeitraum von 1871 bis 1907 stellten die Vereinstaler ein Kuriosum innerhalb der Goldwährung des Deutschen Reichs dar. Sie waren nämlich die einzigen Silbermünzen, für die eine unbegrenzte Annahmeverpflichtung bei Zahlungen bestand.

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Freie Stadt Frankfurt, 1 Vereinstaler 1860 mit der Personifikation der Francofordia auf der Vorderseite


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Königreich Sachsen, Johann (1854 – 1873), 1 Ausbeute-Vereinstaler 1867