Strauben: Unterschied zwischen den Versionen

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Straubenpfennig: geringhaltiger Pfennig des 16. und 17. Jh. aus dem → [[Niedersächsischer Reichskreis|Niedersächsischen Reichskreis]]. Der Name Strauben wurde von Friedrich von Schrötter in seinem Magdeburg-Korpus bei dem einzigen von ihm vorgestellten Straubenpfennig (Hohlpfennig) der Stadt Magdeburg wie folgt erklärt: „Straubenpfennige wurden diese Münzen im Gegensatz zu den glatten Pfennigen genannt. ‚Straub‘ = starrend rauh, borstig, spröde.“ Die Strauben müssen Hohlpfennige gewesen sein. Nur aus der Kipperzeit ist z. B. ein zweiseitig beprägter Kupferpfennig Quedlinburgs um 1620 mit der Aufschrift I/STRAV/PHEN bekannt. Nach Düning sollen in Quedlinburg 12 Strauben = 1 Mariengroschen gegolten haben. Auf 1563/64 geprägten Mariengroschen von Regenstein wird der Wert mit „9 [Pfennig-Zeichen] STRV“ angegeben, also 1 Mariengroschen = 9 Strauben. Da von Regenstein keine zweiseitigen Pfennige bekannt sind, kommen für die Strauben von Regenstein auch nur Hohlpfennige in Frage. In der Taxordnung Friedrich Ulrichs von Braunschweig-Wolfenbüttel (1613 bis 1634) vom Jahr 1622 wird der Strauben dem → [[Scherf|Scherf]], also einem 1⁄2 Pfennig, gleichgesetzt.
 
Straubenpfennig: geringhaltiger Pfennig des 16. und 17. Jh. aus dem → [[Niedersächsischer Reichskreis|Niedersächsischen Reichskreis]]. Der Name Strauben wurde von Friedrich von Schrötter in seinem Magdeburg-Korpus bei dem einzigen von ihm vorgestellten Straubenpfennig (Hohlpfennig) der Stadt Magdeburg wie folgt erklärt: „Straubenpfennige wurden diese Münzen im Gegensatz zu den glatten Pfennigen genannt. ‚Straub‘ = starrend rauh, borstig, spröde.“ Die Strauben müssen Hohlpfennige gewesen sein. Nur aus der Kipperzeit ist z. B. ein zweiseitig beprägter Kupferpfennig Quedlinburgs um 1620 mit der Aufschrift I/STRAV/PHEN bekannt. Nach Düning sollen in Quedlinburg 12 Strauben = 1 Mariengroschen gegolten haben. Auf 1563/64 geprägten Mariengroschen von Regenstein wird der Wert mit „9 [Pfennig-Zeichen] STRV“ angegeben, also 1 Mariengroschen = 9 Strauben. Da von Regenstein keine zweiseitigen Pfennige bekannt sind, kommen für die Strauben von Regenstein auch nur Hohlpfennige in Frage. In der Taxordnung Friedrich Ulrichs von Braunschweig-Wolfenbüttel (1613 bis 1634) vom Jahr 1622 wird der Strauben dem → [[Scherf|Scherf]], also einem 1⁄2 Pfennig, gleichgesetzt.
 
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:54 Uhr

Straubenpfennig: geringhaltiger Pfennig des 16. und 17. Jh. aus dem → Niedersächsischen Reichskreis. Der Name Strauben wurde von Friedrich von Schrötter in seinem Magdeburg-Korpus bei dem einzigen von ihm vorgestellten Straubenpfennig (Hohlpfennig) der Stadt Magdeburg wie folgt erklärt: „Straubenpfennige wurden diese Münzen im Gegensatz zu den glatten Pfennigen genannt. ‚Straub‘ = starrend rauh, borstig, spröde.“ Die Strauben müssen Hohlpfennige gewesen sein. Nur aus der Kipperzeit ist z. B. ein zweiseitig beprägter Kupferpfennig Quedlinburgs um 1620 mit der Aufschrift I/STRAV/PHEN bekannt. Nach Düning sollen in Quedlinburg 12 Strauben = 1 Mariengroschen gegolten haben. Auf 1563/64 geprägten Mariengroschen von Regenstein wird der Wert mit „9 [Pfennig-Zeichen] STRV“ angegeben, also 1 Mariengroschen = 9 Strauben. Da von Regenstein keine zweiseitigen Pfennige bekannt sind, kommen für die Strauben von Regenstein auch nur Hohlpfennige in Frage. In der Taxordnung Friedrich Ulrichs von Braunschweig-Wolfenbüttel (1613 bis 1634) vom Jahr 1622 wird der Strauben dem → Scherf, also einem 1⁄2 Pfennig, gleichgesetzt.