Richtpfennigteil: Unterschied zwischen den Versionen

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von Gänsekielen (Schreibfedern).
 
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:48 Uhr

Kleinstes deutsches Massemaß, verwendet seit dem Ende des 17. Jh. (frühestens nachgewiesen 1694) als Probiergewicht, 1 Richtpfennigteil = 0,00357 g (auf der Basis der Kölnischen Mark). Als → Verjüngtes Gewicht repräsentierte der Richtpfennigteil den Richtpfennig, deshalb entfielen mit 256 Richtpfennigteilen ebenso viele Teile auf den Richtpfennig wie Richtpfennige auf die Mark. In verschiedenen deutschen Münzstätten wurde mit dem Richtpfennigteil auch das Remedium (das Gewicht, um das der Münzmeister das Schrot [Rauhgewicht] unter- oder überschreiten durfte) der groben Sorten fixiert. In Clausthal (Harz) betrug beispielsweise das Remedium der groben Sorten 20 Richtpfennigteile, also rund 0,07 g. Zur Herstellung der Gewichtsverkörperungen für die Richtpfennigteile verwendete man das Mark der befiederten Enden von Gänsekielen (Schreibfedern).