Postulatgulden: Unterschied zwischen den Versionen

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Auch Postulaatgulden: minderwertiger Goldgulden, der seinen Namen dem Umstand verdankt, daß der Prägeherr sich auf ihm als „Postulatus“ bezeichnet. Postulatgulden ließ Rudolph von Diepholz, Bischof von Utrecht (1423 –1432) zwischen 1423 und 1432 als Postulatus (noch nicht geweihter Anwärter auf das Bischofsamt) prägen. Die sogenannten „flämischen“ Postulatgulden hatten einen sehr schlechten Münzfuß, so daß sie am Ende des 15. Jh. in Holland nur 12 1⁄2 Stuiver gegenüber dem 20 Stuiver haltenden Rheinischen Gulden galten (in Oldenburg und Groningen wurden die Postulatgulden mit 26 Groot bewertet). Weitere Postulatgulden ließen die Erzbschöfe von Köln, Dietrich von Moers (1414 –1463), Pfalzgraf Ruprecht (1463  bis 1480) und Hermann von Hessen (1480 bis 1508) ausmünzen. Ein ebenfalls mit Postulatgulden bezeichneter Goldgulden von Friesland unter dem Erbstatthalter Georg von Sachsen (1504 –1515) weist den Titel „Postulatus“ nicht in der Umschrift auf.
 
Auch Postulaatgulden: minderwertiger Goldgulden, der seinen Namen dem Umstand verdankt, daß der Prägeherr sich auf ihm als „Postulatus“ bezeichnet. Postulatgulden ließ Rudolph von Diepholz, Bischof von Utrecht (1423 –1432) zwischen 1423 und 1432 als Postulatus (noch nicht geweihter Anwärter auf das Bischofsamt) prägen. Die sogenannten „flämischen“ Postulatgulden hatten einen sehr schlechten Münzfuß, so daß sie am Ende des 15. Jh. in Holland nur 12 1⁄2 Stuiver gegenüber dem 20 Stuiver haltenden Rheinischen Gulden galten (in Oldenburg und Groningen wurden die Postulatgulden mit 26 Groot bewertet). Weitere Postulatgulden ließen die Erzbschöfe von Köln, Dietrich von Moers (1414 –1463), Pfalzgraf Ruprecht (1463  bis 1480) und Hermann von Hessen (1480 bis 1508) ausmünzen. Ein ebenfalls mit Postulatgulden bezeichneter Goldgulden von Friesland unter dem Erbstatthalter Georg von Sachsen (1504 –1515) weist den Titel „Postulatus“ nicht in der Umschrift auf.
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:46 Uhr

Postulatgulden.png
Ruprecht von der Pfalz (1463 – 1480), Postulatsgulden o. J. (um 1468) des Erzbistums Köln, Münzstätte Deutz

Auch Postulaatgulden: minderwertiger Goldgulden, der seinen Namen dem Umstand verdankt, daß der Prägeherr sich auf ihm als „Postulatus“ bezeichnet. Postulatgulden ließ Rudolph von Diepholz, Bischof von Utrecht (1423 –1432) zwischen 1423 und 1432 als Postulatus (noch nicht geweihter Anwärter auf das Bischofsamt) prägen. Die sogenannten „flämischen“ Postulatgulden hatten einen sehr schlechten Münzfuß, so daß sie am Ende des 15. Jh. in Holland nur 12 1⁄2 Stuiver gegenüber dem 20 Stuiver haltenden Rheinischen Gulden galten (in Oldenburg und Groningen wurden die Postulatgulden mit 26 Groot bewertet). Weitere Postulatgulden ließen die Erzbschöfe von Köln, Dietrich von Moers (1414 –1463), Pfalzgraf Ruprecht (1463 bis 1480) und Hermann von Hessen (1480 bis 1508) ausmünzen. Ein ebenfalls mit Postulatgulden bezeichneter Goldgulden von Friesland unter dem Erbstatthalter Georg von Sachsen (1504 –1515) weist den Titel „Postulatus“ nicht in der Umschrift auf.