Pfandbrief: Unterschied zwischen den Versionen

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Bezeichnung für eine Wertpapierform (Schuldverschreibung), die durch Hypotheken gedeckt ist. Ausgabestellen sind die Bodenkreditinstitute (private Hypothekenbanken, öffentlich-rechtliche Kreditanstalten). Pfandbriefe dienen der Refinanzierung von Hypothekarkrediten vornehmlich für den Wohnungsbau. Emittierte Pfandbriefe müssen zu jeder Zeit durch Hypotheken und entsprechende Zinsen gedeckt sein. Die Kontrolle erfolgt durch einen Treuhänder. Pfandbriefe gelten als mündelsicher und sind zum Handel an der Börse zugelassen. Einführung von Pfandbriefen z. B. in Preußen 1769 unter Friedrich II. (1740 bis 1786), um den geschädigten feudalen und großbäuerlichen Landgütern zu Krediten zu verhelfen.
 
Bezeichnung für eine Wertpapierform (Schuldverschreibung), die durch Hypotheken gedeckt ist. Ausgabestellen sind die Bodenkreditinstitute (private Hypothekenbanken, öffentlich-rechtliche Kreditanstalten). Pfandbriefe dienen der Refinanzierung von Hypothekarkrediten vornehmlich für den Wohnungsbau. Emittierte Pfandbriefe müssen zu jeder Zeit durch Hypotheken und entsprechende Zinsen gedeckt sein. Die Kontrolle erfolgt durch einen Treuhänder. Pfandbriefe gelten als mündelsicher und sind zum Handel an der Börse zugelassen. Einführung von Pfandbriefen z. B. in Preußen 1769 unter Friedrich II. (1740 bis 1786), um den geschädigten feudalen und großbäuerlichen Landgütern zu Krediten zu verhelfen.
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:45 Uhr

Bezeichnung für eine Wertpapierform (Schuldverschreibung), die durch Hypotheken gedeckt ist. Ausgabestellen sind die Bodenkreditinstitute (private Hypothekenbanken, öffentlich-rechtliche Kreditanstalten). Pfandbriefe dienen der Refinanzierung von Hypothekarkrediten vornehmlich für den Wohnungsbau. Emittierte Pfandbriefe müssen zu jeder Zeit durch Hypotheken und entsprechende Zinsen gedeckt sein. Die Kontrolle erfolgt durch einen Treuhänder. Pfandbriefe gelten als mündelsicher und sind zum Handel an der Börse zugelassen. Einführung von Pfandbriefen z. B. in Preußen 1769 unter Friedrich II. (1740 bis 1786), um den geschädigten feudalen und großbäuerlichen Landgütern zu Krediten zu verhelfen.