Neuer Zweidrittel

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Auch Neuzweidrittel: 1777 und 1790 in Schwedisch-Pommern durch Gesetz den eigenen (Silber-)Gulden gleichgestellte fremde → Zweidritteltaler oder Gulden nach dem → Leipziger Fuß, vor allem braunschweig-lüneburgische, brandenburgische, sächsische und mecklenburgische Prägungen. Diese Maßnahme wurde wegen des Mangels an eigenen Gulden getroffen. Neben den fremden Gulden liefen bis 1831 auch deren Teilstücke bis zum Guten Groschen um.