Münzgesetz

Aus MGM Münzlexikon
Version vom 30. Juli 2021, 17:40 Uhr von Maintenance script (Diskussion | Beiträge) (Imported from text file)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Münzedikt, Münzmandat: staatliche Vorschrift (Münzgesetzgebung) über das gesamte Münzwesen und seine Teilgebiete (auch Edikte, Mandate, Verordnungen). Begründung der Zuständigkeit (Münzhoheit in der Verfassung), rechtliche Ordnung des Münzsystems, der Münzsorten, des Münzbilds, des Ausmaßes der Prägung und Stückelung, des Umtausches abgenutzter oder aus dem Verkehr zu ziehender Münzen, des Verbots und der Strafbestimmung für Münzfälschungen (in der Regel im Strafgesetzbuch) sowie der Ordnung und Kontrolle in der Münzstätte und der Behandlung des Schlagschatzes (→ Münzgewinn ).