Medaillenverordnung

Aus MGM Münzlexikon
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In Deutschland gültige Vorschriften zur Verhinderung der Herstellung und des Vertriebs von mit umlauffähigem Geld verwechselbaren Marken und Medaillen, also von Prägungen, die durch ihr Aussehen oder der Angabe von Nominalbezeichnungen den Eindruck von Münzen (auch anderer Staaten) vermitteln. Darunter fallen auch nicht gekennzeichnete Nachprägungen von ungültigen Münzen. Verstöße dagegen gelten als Ordnungswidrigkeit und werden von der Bundeswertpapierverwaltung in Bad Homburg verfolgt.