Münzhoheit: Unterschied zwischen den Versionen

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Ausschließlich dem Staat zustehende Hoheitsrechte zur Organisierung und Gewährleistung des gesamten Münzwesens. → [[Münzverwaltung|Münzverwaltung]], → [[Münzrecht|Münzrecht]]
 
Ausschließlich dem Staat zustehende Hoheitsrechte zur Organisierung und Gewährleistung des gesamten Münzwesens. → [[Münzverwaltung|Münzverwaltung]], → [[Münzrecht|Münzrecht]]
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Version vom 12. Juni 2021, 09:53 Uhr

Ausschließlich dem Staat zustehende Hoheitsrechte zur Organisierung und Gewährleistung des gesamten Münzwesens. → Münzverwaltung, → Münzrecht