Kreismünze: Unterschied zwischen den Versionen

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Die von den Fränkischen bzw. Obersächsischen Kreisständen (→ [[Kreisverfassung|Kreisverfassung]] ) im 17. Jh. nach gemeinsamem Fuß geprägten Münzen, z. B. → [[Kreisgroschen|Kreisgroschen]] (auch Halbstücke), 2⁄3- Taler nach → [[Zinnaischer Münzfuß|Zinnaischem]] oder → [[Leipziger Fuß|Leipziger Fuß]]. Durch einen Kreis gegengestempelte K. wurden auch für die Orte des Kreises zum offiziellen Landesgeld.
 
Die von den Fränkischen bzw. Obersächsischen Kreisständen (→ [[Kreisverfassung|Kreisverfassung]] ) im 17. Jh. nach gemeinsamem Fuß geprägten Münzen, z. B. → [[Kreisgroschen|Kreisgroschen]] (auch Halbstücke), 2⁄3- Taler nach → [[Zinnaischer Münzfuß|Zinnaischem]] oder → [[Leipziger Fuß|Leipziger Fuß]]. Durch einen Kreis gegengestempelte K. wurden auch für die Orte des Kreises zum offiziellen Landesgeld.
 
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:36 Uhr

Kreismünze.png
Kreismünze des Obersächsischen Reichskreises zu einem 1⁄2 Kreisgroschen 1665, Münzstätte Dresden; die Umschrift der Rückseite lautet OBERSAX.KREISS. Die Wertzahl „6“ im Reichsapfel bedeutet „6 Pfennige“)

Die von den Fränkischen bzw. Obersächsischen Kreisständen (→ Kreisverfassung ) im 17. Jh. nach gemeinsamem Fuß geprägten Münzen, z. B. → Kreisgroschen (auch Halbstücke), 2⁄3- Taler nach → Zinnaischem oder → Leipziger Fuß. Durch einen Kreis gegengestempelte K. wurden auch für die Orte des Kreises zum offiziellen Landesgeld.