Kreismünze: Unterschied zwischen den Versionen
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<div class="coinCaption">Kreismünze des Obersächsischen Reichskreises zu einem 1⁄2 Kreisgroschen 1665, Münzstätte Dresden; die Umschrift der Rückseite lautet OBERSAX.KREISS. Die Wertzahl „6“ im Reichsapfel bedeutet „6 Pfennige“)</div> | <div class="coinCaption">Kreismünze des Obersächsischen Reichskreises zu einem 1⁄2 Kreisgroschen 1665, Münzstätte Dresden; die Umschrift der Rückseite lautet OBERSAX.KREISS. Die Wertzahl „6“ im Reichsapfel bedeutet „6 Pfennige“)</div> | ||
− | Die von den Fränkischen bzw. Obersächsischen Kreisständen (→ [[Kreisverfassung|Kreisverfassung]] ) im 17. Jh. nach gemeinsamem Fuß geprägten Münzen, z. B. → [[Kreisgroschen|Kreisgroschen]] (auch Halbstücke), 2⁄3- Taler nach [[Zinnaischer Münzfuß| | + | Die von den Fränkischen bzw. Obersächsischen Kreisständen (→ [[Kreisverfassung|Kreisverfassung]] ) im 17. Jh. nach gemeinsamem Fuß geprägten Münzen, z. B. → [[Kreisgroschen|Kreisgroschen]] (auch Halbstücke), 2⁄3- Taler nach → [[Zinnaischer Münzfuß|Zinnaischem]] oder → [[Leipziger Fuß|Leipziger Fuß]]. Durch einen Kreis gegengestempelte K. wurden auch für die Orte des Kreises zum offiziellen Landesgeld. |
Version vom 11. Mai 2021, 11:00 Uhr
Kreismünze des Obersächsischen Reichskreises zu einem 1⁄2 Kreisgroschen 1665, Münzstätte Dresden; die Umschrift der Rückseite lautet OBERSAX.KREISS. Die Wertzahl „6“ im Reichsapfel bedeutet „6 Pfennige“)
Die von den Fränkischen bzw. Obersächsischen Kreisständen (→ Kreisverfassung ) im 17. Jh. nach gemeinsamem Fuß geprägten Münzen, z. B. → Kreisgroschen (auch Halbstücke), 2⁄3- Taler nach → Zinnaischem oder → Leipziger Fuß. Durch einen Kreis gegengestempelte K. wurden auch für die Orte des Kreises zum offiziellen Landesgeld.