Konventionsfuß: Unterschied zwischen den Versionen
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− | 20-Gulden-Münzfuß nach einer Konvention zwischen Österreich und dem Bayerischen Reichskreis vom 20. September 1753, von Österreich schon seit dem 7. November 1750 praktiziert (die Stücke sind durch ein kleines → | + | 20-Gulden-Münzfuß nach einer Konvention zwischen Österreich und dem Bayerischen Reichskreis vom 20. September 1753, von Österreich schon seit dem 7. November 1750 praktiziert (die Stücke sind durch ein kleines → [[Andreas-Kreuz|Andreas-Kreuz]] nach der Jahreszahl gekennzeichnet). Das neue 2-Gulden-Stück wurde Taler genannt. Bayern kündigte nach einem Jahr den Konventionsfuß, dem bis 1760 die meisten der süd- und westdeutschen Staaten beitraten, 1763 auch Sachsen. Da Österreich den Konventionsfuß trotz Änderung von 1760 in einen 24-Gulden-Fuß nicht erhalten konnte und verstärkt Papier- und Kupfergeld ausgegeben hatte, wurde er durch den → [[Wiener|Wiener]] Münzvertrag vom 24. Januar 1857 offiziell beseitigt und der Taler als → [[Vereinstaler|Vereinstaler]] neu geschaffen. |
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Version vom 12. Juni 2021, 09:52 Uhr
20-Gulden-Münzfuß nach einer Konvention zwischen Österreich und dem Bayerischen Reichskreis vom 20. September 1753, von Österreich schon seit dem 7. November 1750 praktiziert (die Stücke sind durch ein kleines → Andreas-Kreuz nach der Jahreszahl gekennzeichnet). Das neue 2-Gulden-Stück wurde Taler genannt. Bayern kündigte nach einem Jahr den Konventionsfuß, dem bis 1760 die meisten der süd- und westdeutschen Staaten beitraten, 1763 auch Sachsen. Da Österreich den Konventionsfuß trotz Änderung von 1760 in einen 24-Gulden-Fuß nicht erhalten konnte und verstärkt Papier- und Kupfergeld ausgegeben hatte, wurde er durch den → Wiener Münzvertrag vom 24. Januar 1857 offiziell beseitigt und der Taler als → Vereinstaler neu geschaffen.