Kassengeld: Unterschied zwischen den Versionen

Aus MGM Münzlexikon
(Imported from text file)
 
(Imported from text file)
Zeile 1: Zeile 1:
 
Auch Cassengeld, Kassenmünze: im Kurfürstentum Hannover seit der Mitte des 18. Jh. bei den Landeskassen zur Einzahlung zugelassenes fremdes Geld, das nach einem festen Kurs angenommen wurde, so der Konventions-Doppelgroschen zum Kurs von 1 Gutergroschen 10 Pfennig K. Der Anlaß hierfür war, daß die offiziell nach → [[Leipziger Fuß|Leipziger Fuß]] geprägte (gute) Münze das Land verließ. → [[Cassathaler|Cassathaler]]
 
Auch Cassengeld, Kassenmünze: im Kurfürstentum Hannover seit der Mitte des 18. Jh. bei den Landeskassen zur Einzahlung zugelassenes fremdes Geld, das nach einem festen Kurs angenommen wurde, so der Konventions-Doppelgroschen zum Kurs von 1 Gutergroschen 10 Pfennig K. Der Anlaß hierfür war, daß die offiziell nach → [[Leipziger Fuß|Leipziger Fuß]] geprägte (gute) Münze das Land verließ. → [[Cassathaler|Cassathaler]]
 +
{{#set: Has numismatic Category=Numismatik}}
 +
{{#set: Has numismatic Category=Geldgeschichte, Kredit- und Papiergeld}}

Version vom 12. Juni 2021, 09:52 Uhr

Auch Cassengeld, Kassenmünze: im Kurfürstentum Hannover seit der Mitte des 18. Jh. bei den Landeskassen zur Einzahlung zugelassenes fremdes Geld, das nach einem festen Kurs angenommen wurde, so der Konventions-Doppelgroschen zum Kurs von 1 Gutergroschen 10 Pfennig K. Der Anlaß hierfür war, daß die offiziell nach → Leipziger Fuß geprägte (gute) Münze das Land verließ. → Cassathaler