Jager: Unterschied zwischen den Versionen
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1. Nach dem Doppeladler über den zwei Wappenschilden benannter Doppelgroot, der in Groningen und Emden gegen Ende des 15. Jh. geprägt wurde. In Ostfriesland galt 1 Jager = 3 Krumsteert. In einem Vertrag 1502 zwischen Oldenburg und Groningen wurden die gegengestempelten Jager mit acht Swaren, die ungestempelten mit fünf Swaren bewertet. Im Bistum Utrecht galt der J. 1 2⁄3 Stuiver. <br> 2. Name des zwischen 1585 und 1635 von der Stadt Groningen ausgegebenen 2- Stuiver-Stücks; Gepräge: Vs. Doppeladler mit aufgelegtem Stadtschild, Rs. auf ein verziertes Kreuz aufgelegtes Stadtwappen. | 1. Nach dem Doppeladler über den zwei Wappenschilden benannter Doppelgroot, der in Groningen und Emden gegen Ende des 15. Jh. geprägt wurde. In Ostfriesland galt 1 Jager = 3 Krumsteert. In einem Vertrag 1502 zwischen Oldenburg und Groningen wurden die gegengestempelten Jager mit acht Swaren, die ungestempelten mit fünf Swaren bewertet. Im Bistum Utrecht galt der J. 1 2⁄3 Stuiver. <br> 2. Name des zwischen 1585 und 1635 von der Stadt Groningen ausgegebenen 2- Stuiver-Stücks; Gepräge: Vs. Doppeladler mit aufgelegtem Stadtschild, Rs. auf ein verziertes Kreuz aufgelegtes Stadtwappen. | ||
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:34 Uhr
1. Nach dem Doppeladler über den zwei Wappenschilden benannter Doppelgroot, der in Groningen und Emden gegen Ende des 15. Jh. geprägt wurde. In Ostfriesland galt 1 Jager = 3 Krumsteert. In einem Vertrag 1502 zwischen Oldenburg und Groningen wurden die gegengestempelten Jager mit acht Swaren, die ungestempelten mit fünf Swaren bewertet. Im Bistum Utrecht galt der J. 1 2⁄3 Stuiver.
2. Name des zwischen 1585 und 1635 von der Stadt Groningen ausgegebenen 2- Stuiver-Stücks; Gepräge: Vs. Doppeladler mit aufgelegtem Stadtschild, Rs. auf ein verziertes Kreuz aufgelegtes Stadtwappen.