Jager: Unterschied zwischen den Versionen

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1. Nach dem Doppeladler über den zwei Wappenschilden benannter Doppelgroot, der in Groningen und Emden gegen Ende des 15. Jh. geprägt wurde. In Ostfriesland galt 1 Jager = 3 Krumsteert. In einem Vertrag 1502 zwischen Oldenburg und Groningen wurden die gegengestempelten Jager mit acht Swaren, die ungestempelten mit fünf Swaren bewertet. Im Bistum Utrecht galt der J. 1 2⁄3 Stuiver. <br> 2. Name des zwischen 1585 und 1635 von der Stadt Groningen ausgegebenen 2- Stuiver-Stücks; Gepräge: Vs. Doppeladler mit aufgelegtem Stadtschild, Rs. auf ein verziertes Kreuz aufgelegtes Stadtwappen.
 
1. Nach dem Doppeladler über den zwei Wappenschilden benannter Doppelgroot, der in Groningen und Emden gegen Ende des 15. Jh. geprägt wurde. In Ostfriesland galt 1 Jager = 3 Krumsteert. In einem Vertrag 1502 zwischen Oldenburg und Groningen wurden die gegengestempelten Jager mit acht Swaren, die ungestempelten mit fünf Swaren bewertet. Im Bistum Utrecht galt der J. 1 2⁄3 Stuiver. <br> 2. Name des zwischen 1585 und 1635 von der Stadt Groningen ausgegebenen 2- Stuiver-Stücks; Gepräge: Vs. Doppeladler mit aufgelegtem Stadtschild, Rs. auf ein verziertes Kreuz aufgelegtes Stadtwappen.
 
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:34 Uhr

1. Nach dem Doppeladler über den zwei Wappenschilden benannter Doppelgroot, der in Groningen und Emden gegen Ende des 15. Jh. geprägt wurde. In Ostfriesland galt 1 Jager = 3 Krumsteert. In einem Vertrag 1502 zwischen Oldenburg und Groningen wurden die gegengestempelten Jager mit acht Swaren, die ungestempelten mit fünf Swaren bewertet. Im Bistum Utrecht galt der J. 1 2⁄3 Stuiver.
2. Name des zwischen 1585 und 1635 von der Stadt Groningen ausgegebenen 2- Stuiver-Stücks; Gepräge: Vs. Doppeladler mit aufgelegtem Stadtschild, Rs. auf ein verziertes Kreuz aufgelegtes Stadtwappen.