Geistliche Reichsfürsten

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Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation ursprünglich alle Bischöfe, Reichsäbte und Reichsäbtissinnen (als Vorstand der Reichsklöster); seit dem 12. Jh. gehörten nur noch geistliche Fürsten, die vom König mit einem Zepterlehen versehen worden waren, dem Reichsfürstenstand an. → Fürst