Fahrbüchse: Unterschied zwischen den Versionen

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Mehrfach verschließbarer eiserner Behälter, der eine exakte Qualitätskontrolle der Münzprägung gewährleistete. Für alle Kreismünzstätten war eine solche F. vorgeschrieben, in die von jedem Guß (Werk) eine Zainprobe oder Münze, versehen mit genauen Angaben (Datum, Gewicht und Feingewicht des Gusses), eingeworfen werden mußte. Diese Proben wurden auf den → [[Kreisprobationstag|Kreisprobationstagen]] von Kreiswardeinen (→ [[Wardein|Wardein]] ) auf Schrot und Korn untersucht. Ausführliche Bestimmungen zur F. und den Kontrollverfahren enthielten die → [[Reichsmünzordnung|Reichsmünzordnungen]], insbesondere die Münz-Probationsordnung von 1551. Die F. kam im 17. Jh. außer Gebrauch (in Sachsen erst 1844); sie war auch in anderen Ländern vorgeschrieben gewesen (in Frankreich und England schon im 13. Jh. nachweisbar). Abb. → [[Münzprobe|Münzprobe]]
 
Mehrfach verschließbarer eiserner Behälter, der eine exakte Qualitätskontrolle der Münzprägung gewährleistete. Für alle Kreismünzstätten war eine solche F. vorgeschrieben, in die von jedem Guß (Werk) eine Zainprobe oder Münze, versehen mit genauen Angaben (Datum, Gewicht und Feingewicht des Gusses), eingeworfen werden mußte. Diese Proben wurden auf den → [[Kreisprobationstag|Kreisprobationstagen]] von Kreiswardeinen (→ [[Wardein|Wardein]] ) auf Schrot und Korn untersucht. Ausführliche Bestimmungen zur F. und den Kontrollverfahren enthielten die → [[Reichsmünzordnung|Reichsmünzordnungen]], insbesondere die Münz-Probationsordnung von 1551. Die F. kam im 17. Jh. außer Gebrauch (in Sachsen erst 1844); sie war auch in anderen Ländern vorgeschrieben gewesen (in Frankreich und England schon im 13. Jh. nachweisbar). Abb. → [[Münzprobe|Münzprobe]]
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:28 Uhr

Mehrfach verschließbarer eiserner Behälter, der eine exakte Qualitätskontrolle der Münzprägung gewährleistete. Für alle Kreismünzstätten war eine solche F. vorgeschrieben, in die von jedem Guß (Werk) eine Zainprobe oder Münze, versehen mit genauen Angaben (Datum, Gewicht und Feingewicht des Gusses), eingeworfen werden mußte. Diese Proben wurden auf den → Kreisprobationstagen von Kreiswardeinen (→ Wardein ) auf Schrot und Korn untersucht. Ausführliche Bestimmungen zur F. und den Kontrollverfahren enthielten die → Reichsmünzordnungen, insbesondere die Münz-Probationsordnung von 1551. Die F. kam im 17. Jh. außer Gebrauch (in Sachsen erst 1844); sie war auch in anderen Ländern vorgeschrieben gewesen (in Frankreich und England schon im 13. Jh. nachweisbar). Abb. → Münzprobe