Doppeltaler

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Ein 2-Taler-Stück, das entweder als Dickabschlag von den Stempeln des Talers oder auch mit speziell angefertigten Stempeln von entsprechend größeren Durchmessern geschlagen wurde. Einen nennenswerten Anteil am Geldumlauf hatten D. bis in das 19. Jh. nie, obgleich in den habsburgischen Münzstätten des 17. und frühen 18. Jh. D. häufiger geschlagen wurden. Erst die → Dresdener Münzkonvention 1838 der Staaten des Deutschen Zollvereins von 1838 beschloß als einheitliche Vereinsmünze den Doppeltaler zu sieben Stück aus der feinen Mark, so daß danach D. in erheblichen Stückzahlen ausgeprägt wurden. Deshalb spielte er auch eine Rolle in der Geldzirkulation des 19. Jahrhunderts.