Besatzungsgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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Besatzungsgeld der Alliierten Militärbehörde: Zahlungsmittel, das seit Beginn der Besetzung deutscher Gebiete aufgrund des Gesetzes Nr. 51 der Alliierten Militärregierung in Deutschland und nach dem Zweiten Weltkrieg innerhalb der Besatzungszonen ausgegeben wurde. Das Gesetz trägt kein Datum, es erlangte örtlich durch Aushang Rechtskraft und gab die Möglichkeit, das vorbereitete Geld der „Alliierten Militärbehörde“ als gültiges Zahlungsmittel in Umlauf zu setzen. Die Geldscheine im Nennwert von 1 ⁄2, 1, 5, 10, 20, 50, 100, 1000 Mark tragen außer laufender Nummer und Jahresangabe der Serie weder ein Ausgabedatum noch eine konkrete Ausgabestelle oder Unterschrift. Sie vermehrten den ohnehin inflationistischen Geldumlauf (ähnlich wie in Italien, Österreich und Frankreich). Die vorübergehend für Deutschland und nur in relativ kleinen Mengen geprägten Scheidemünzen zu 1, 5 und 10 Reichspfennig mit Adler (ohne Hakenkreuz) sind ebenfalls zu diesem B. d. A. M. zu rechnen, geprägt in den Münzstätten Berlin (A), München (D), Muldenhütten (E), Stuttgart (F) und Karlsruhe (G).
 
Besatzungsgeld der Alliierten Militärbehörde: Zahlungsmittel, das seit Beginn der Besetzung deutscher Gebiete aufgrund des Gesetzes Nr. 51 der Alliierten Militärregierung in Deutschland und nach dem Zweiten Weltkrieg innerhalb der Besatzungszonen ausgegeben wurde. Das Gesetz trägt kein Datum, es erlangte örtlich durch Aushang Rechtskraft und gab die Möglichkeit, das vorbereitete Geld der „Alliierten Militärbehörde“ als gültiges Zahlungsmittel in Umlauf zu setzen. Die Geldscheine im Nennwert von 1 ⁄2, 1, 5, 10, 20, 50, 100, 1000 Mark tragen außer laufender Nummer und Jahresangabe der Serie weder ein Ausgabedatum noch eine konkrete Ausgabestelle oder Unterschrift. Sie vermehrten den ohnehin inflationistischen Geldumlauf (ähnlich wie in Italien, Österreich und Frankreich). Die vorübergehend für Deutschland und nur in relativ kleinen Mengen geprägten Scheidemünzen zu 1, 5 und 10 Reichspfennig mit Adler (ohne Hakenkreuz) sind ebenfalls zu diesem B. d. A. M. zu rechnen, geprägt in den Münzstätten Berlin (A), München (D), Muldenhütten (E), Stuttgart (F) und Karlsruhe (G).
 
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:22 Uhr

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Besatzungsgeld der Alliierten Militärbehörde über 1 Mark 1944

Besatzungsgeld der Alliierten Militärbehörde: Zahlungsmittel, das seit Beginn der Besetzung deutscher Gebiete aufgrund des Gesetzes Nr. 51 der Alliierten Militärregierung in Deutschland und nach dem Zweiten Weltkrieg innerhalb der Besatzungszonen ausgegeben wurde. Das Gesetz trägt kein Datum, es erlangte örtlich durch Aushang Rechtskraft und gab die Möglichkeit, das vorbereitete Geld der „Alliierten Militärbehörde“ als gültiges Zahlungsmittel in Umlauf zu setzen. Die Geldscheine im Nennwert von 1 ⁄2, 1, 5, 10, 20, 50, 100, 1000 Mark tragen außer laufender Nummer und Jahresangabe der Serie weder ein Ausgabedatum noch eine konkrete Ausgabestelle oder Unterschrift. Sie vermehrten den ohnehin inflationistischen Geldumlauf (ähnlich wie in Italien, Österreich und Frankreich). Die vorübergehend für Deutschland und nur in relativ kleinen Mengen geprägten Scheidemünzen zu 1, 5 und 10 Reichspfennig mit Adler (ohne Hakenkreuz) sind ebenfalls zu diesem B. d. A. M. zu rechnen, geprägt in den Münzstätten Berlin (A), München (D), Muldenhütten (E), Stuttgart (F) und Karlsruhe (G).