August d’or: Unterschied zwischen den Versionen

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Die guthaltigen August d’or wurden im Deutschen Reich erst durch das Reichsgesetz vom 6. Dezember 1873 ungültig.
 
Die guthaltigen August d’or wurden im Deutschen Reich erst durch das Reichsgesetz vom 6. Dezember 1873 ungültig.
 
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:21 Uhr

August d’or.png
Sachsen, doppelter August d’or von 1777

Sächsische Goldmünze zu 5 Taler (Rechnungstaler zu 24 Groschen), die von 1752 bis 1754 und 1777 bis 1845 nach dem Vorbild des → Louis d’or (Pistole) geprägt worden ist. Während des Siebenjährigen Kriegs (1756 –1763) ließ der preußische König Friedrich II. (1740 –1786) mit erbeuteten sächsischen Originalstempeln von 1755 und 1756 zwischen 1758 und 1760 unterwertige A. nach dem Muster des preußischen→ Mittelfriedrich d’or prägen, die als Mittel-A. bezeichnet werden, weil ihr Feingehalt zwischen dem stark unterwertigen Neuen A. und dem korrekt ausgebrachten A. liegt. Noch krassere Fälschungen waren die mit der Jahreszahl 1758, aber in den Jahren 1761/62 hergestellten Stücke, die sogenannten Neuen A. Sie enthalten nur etwa ein Drittel der vorgeschrieben Goldmenge. Die Mittel- und Neuen A. wurden aus dem Gold der britischen Subsidienzahlungen an Preußen gemünzt, wobei durch die Münzfälschungen ein zusätzlicher Gewinn erzielt wurde. Diese Münzfälschungen trugen wesentlich zur Finanzierung der preußischen Kriegskosten bei. Die guthaltigen August d’or wurden im Deutschen Reich erst durch das Reichsgesetz vom 6. Dezember 1873 ungültig.