Assignat: Unterschied zwischen den Versionen

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Zunächst Anleihe auf den zum Verkauf angebotenen Teil der beschlagnahmten Kirchenländereien, dann Papiergeld der Französischen Revolution, das 1790 von der verfassunggebenden Nationalversammlung eingeführt wurde. Wegen der hohen Schuldenlast des Staates im Verlauf des ersten Koalitionskriegs wurden immer mehr A. ausgegeben und seit 1792 als alleiniges Zahlungsmittel verwendet (1796 Umlauf von etwa 40 Milliarden Livres). Der Wert der A. ging immer mehr zurück. Nachdem die A. nach Aufhebung der von der Jakobiner-Diktatur eingeführten Höchstpreise wertlos geworden waren, wurden sie 1796 aus dem Verkehr gezogen. A. gab es auch seit 1769 unter Katharina II. von Rußland (1762 –1796). Dieser A.-Typ wurde erst 1843 durch Metallgeld und andere Kreditscheine ersetzt, nachdem man einen A.-Rubel auf etwa 28 Silberkopeken gesetzt hatte. Auch die in Österreich unter Maria Theresia (1740 bis 1780) 1762 ausgegebenen Guldenzettel können als A. gelten.
 
Zunächst Anleihe auf den zum Verkauf angebotenen Teil der beschlagnahmten Kirchenländereien, dann Papiergeld der Französischen Revolution, das 1790 von der verfassunggebenden Nationalversammlung eingeführt wurde. Wegen der hohen Schuldenlast des Staates im Verlauf des ersten Koalitionskriegs wurden immer mehr A. ausgegeben und seit 1792 als alleiniges Zahlungsmittel verwendet (1796 Umlauf von etwa 40 Milliarden Livres). Der Wert der A. ging immer mehr zurück. Nachdem die A. nach Aufhebung der von der Jakobiner-Diktatur eingeführten Höchstpreise wertlos geworden waren, wurden sie 1796 aus dem Verkehr gezogen. A. gab es auch seit 1769 unter Katharina II. von Rußland (1762 –1796). Dieser A.-Typ wurde erst 1843 durch Metallgeld und andere Kreditscheine ersetzt, nachdem man einen A.-Rubel auf etwa 28 Silberkopeken gesetzt hatte. Auch die in Österreich unter Maria Theresia (1740 bis 1780) 1762 ausgegebenen Guldenzettel können als A. gelten.
 
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 17:21 Uhr

Assignat.png
Assignat der Französischen Republik nach der Verordnung vom 14. Dezember 1792 im Wert von 50 Livres.

Zunächst Anleihe auf den zum Verkauf angebotenen Teil der beschlagnahmten Kirchenländereien, dann Papiergeld der Französischen Revolution, das 1790 von der verfassunggebenden Nationalversammlung eingeführt wurde. Wegen der hohen Schuldenlast des Staates im Verlauf des ersten Koalitionskriegs wurden immer mehr A. ausgegeben und seit 1792 als alleiniges Zahlungsmittel verwendet (1796 Umlauf von etwa 40 Milliarden Livres). Der Wert der A. ging immer mehr zurück. Nachdem die A. nach Aufhebung der von der Jakobiner-Diktatur eingeführten Höchstpreise wertlos geworden waren, wurden sie 1796 aus dem Verkehr gezogen. A. gab es auch seit 1769 unter Katharina II. von Rußland (1762 –1796). Dieser A.-Typ wurde erst 1843 durch Metallgeld und andere Kreditscheine ersetzt, nachdem man einen A.-Rubel auf etwa 28 Silberkopeken gesetzt hatte. Auch die in Österreich unter Maria Theresia (1740 bis 1780) 1762 ausgegebenen Guldenzettel können als A. gelten.