Spitzgroschen

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Sächsischer Spitzgroschen 1477 aus der Münzstätte Zwickau

Sächsischer Groschen-Typ, der unter Kurfürst Ernst (1464 bis 1486) und seinem Bruder Albrecht (1464 bis 1500) und ihrem Onkel Wilhelm von Thüringen (1440 –1482) aufgrund der Münzordnung vom 28. Dezember 1474 geschlagen wurde, um das Mißtrauen der Bevölkerung gegen den Horngroschen von 1465 zu zerstreuen. Die Spitzgroschen wurden 1475, 1477 und 1478 aus dem Silber der Schneeberger Gruben in Zwickau, Freiberg und Colditz geprägt, 20 Spitzgroschen = 1 Rheinischer Goldgulden. Wie schon die Horngroschen weisen auch die Spitzgroschen Jahreszahlen auf. Zunächst gingen 140 1⁄4 Spitzgroschen auf die 15 1⁄4lötige, um 1480 dann 154 1⁄2 auf die 15lötige Erfurter Mark (235,4 g), Feingewicht 1,60 g bzw. 1,43 g bei 1,68 g bzw. 1,52 g Rauhgewicht; Gepräge: sächsischer Rautenkranzschild und Landsberger Schild, beide in einem Dreipaß. Die Spitzen der Dreipässe gaben dem Volksmund die dann offiziell übernommene Bezeichnung „Spitzgroschen“ ein. In denselben Jahren wurden halbe Spitzgroschen geprägt, diese aber zu 101, später zu 105 bis 108 Stück aus der 5 1⁄4-, später sechslötigen Erfurter Mark ausgebracht, Feingewicht 0,76 g Silber bei 2,3 g Rauhgewicht. Damit hatten die halben Spitzgroschen einen deutlich größeren Durchmesser als die ganzen Spitzgroschen. Ganze Spitzgroschen wurden ohne Jahresangabe unter Kurfürst Moritz (1547–1553) und letztmalig unter Kurfürst August (1553 bis 1586) geschlagen. Sie stellen allerdings wertmäßig → Zinsgroschen dar. Spitzgroschen wurden als Nominal zu 18 Pfennig (→ Achtzehnerlein) im 16. Jh. auch von den Grafen von Mansfeld und den Grafen von Schwarzburg ausgegeben, 16 Spitzgroschen = 1 Reichstaler.