Sechspfennigstück

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Halbgroschenstück, seitdem dieser 12 Pfennig galt, also nacheinander die Hälfte des Fürsten-, Gute- und Silbergroschens. Im westfälischen Gebiet ohne Groschen-Währung war das Sechspfennigstück nur ein Vielfaches des Pfennigs. → Sechser