Sechspfennigstück: Unterschied zwischen den Versionen

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Halbgroschenstück, seitdem dieser 12 Pfennig galt, also nacheinander die Hälfte des Fürsten-, Gute- und Silbergroschens. Im westfälischen Gebiet ohne Groschen-Währung war das Sechspfennigstück nur ein Vielfaches des Pfennigs. → [[Sechser|Sechser]]
 
Halbgroschenstück, seitdem dieser 12 Pfennig galt, also nacheinander die Hälfte des Fürsten-, Gute- und Silbergroschens. Im westfälischen Gebiet ohne Groschen-Währung war das Sechspfennigstück nur ein Vielfaches des Pfennigs. → [[Sechser|Sechser]]
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Aktuelle Version vom 30. Juli 2021, 16:51 Uhr

Halbgroschenstück, seitdem dieser 12 Pfennig galt, also nacheinander die Hälfte des Fürsten-, Gute- und Silbergroschens. Im westfälischen Gebiet ohne Groschen-Währung war das Sechspfennigstück nur ein Vielfaches des Pfennigs. → Sechser