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Aus MGM Münzlexikon
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1. Gesetzlich begrenzte Toleranz als Abzug oder Zuschlag zum Rauhgewicht einer Münze, bezogen auf ungebrauchte Stücke, durch die Ungenauigkeiten der technischen Fertigung berücksichtigt werden, bei Goldmünzen 2 1⁄2 ‰, bei Silbermünzen 10‰;
2. Feingehalt einer Prägung zum Zeitpunkt ihrer Herstellung, bei Goldmünzen 2 ‰, bei Silbermünzen 3 ‰.