Reichsstadt

Aus MGM Münzlexikon

Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation alle Städte, die nur dem Kaiser und nicht (wie die Landstädte) einem Landesherrn unterstanden. Während es um 1250 im süddeutschen Raum etwa 70 Reichsstädte gab, war ihre Zahl in Mittel- und Norddeutschland gering. In der Folgezeit übten die Reichsstädte weitgehend Hoheitsrechte des Reichs aus, u. a. auch das → Münzrecht . Seit 1489 waren die Reichsstädte regelmäßig im Reichstag vertreten, der nunmehr drei Kollegien umfaßte, das Kurfürstenkollegium (→ Kurfürst), den Reichsfürstenrat und das Kollegium der Städte. Einige Bischofsstädte wie Speyer, Worms, Mainz und Köln, die sich im 13. und 14. Jh. von der Herrschaft ihrer geistlichen Herrscher befreien konnten, nannten sich „Freie Reichsstädte“ (spätere Bezeichnung für alle R.). 1800 bestanden nur noch 51 Reichsstädte, von denen durch den → Reichsdeputationshauptschluß von 1803 (Plan zur territorialen Neugliederung des Reichs) noch sechs verblieben, und zwar Augsburg, Bremen, Frankfurt am Main, Hamburg, Nürnberg und Lübeck. 1806 verloren auch Augsburg, Frankfurt am Main und Nürnberg ihre Reichsunmittelbarkeit, 1810 wurden Bremen, Hamburg und Lübeck durch französisches Dekret mediatisiert. Durch den Wiener Kongreß (1815) erlangten Bremen, Frankfurt am Main (bis 1866), Hamburg und Lübeck den Sonderstatus einer Freien Stadt.