Reichskassenschein

Aus MGM Münzlexikon

Aufgrund des Gesetzes vom 30. April 1874 (RGBl. Seite 40) von der Reichsschuldenverwaltung ausgefertigtes Papiergeld mit Schuldverschreibung, in Umlauf gesetzt im Gesamtbetrag von ursprünglich 120 Milliarden Mark. Die Reichskassenscheine wurden den deutschen Bundesstaaten im Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen in Beträgen von 5, 10, 20 und 50 Mark zur Verfügung gestellt, um das noch auf bisherige Landeswährung lautende Papiergeld bis zum 1. Januar 1876 aus dem Verkehr zu ziehen. Es durften von den Bundesstaaten nur so viele Reichskassenscheine in Umlauf gegeben werden, wie gleichzeitig an bisherigem Staatspapiergeld aus dem Verkehr gezogen wurde. Die erste Ausgabe von Reichskassenscheinen mit Datum vom 11. Juli 1874 wurde am 30. Juni 1885 außer Kurs gesetzt, weitere Ausgaben mit Datum vom 10. Januar 1882 und 5. Januar 1899 (50 Mark) sowie 31. Oktober 1904 (5 Mark), 6. Oktober 1906 (10 Mark). Die Notwendigkeit ihrer Emission ergab sich durch die Begrenzung der Notenausgabe der Reichsbank auf 100-Mark-Noten und darüber bis 1906, danach wurden die Reichskassenscheine über 20 und 50 Mark eingezogen und durch Ausgaben über 10 Mark ersetzt. Durch Gesetz vom 3. Juli 1913 wurden 120 Milliarden Mark Reichskassenscheine neu emittiert, um in gleicher Höhe Goldmünzen aus dem Verkehr zu ziehen und dem Reichskriegsschatz zuzuführen; das gleiche wurde nochmals für 120 Milliarden Mark durch Gesetz vom 22. März 1915 (RGBl. Seite 179) vorgenommen. Annahmepflicht für Reichskassenscheine bestand nur für die Kassen des Reiches und der Bundesstaaten, die Reichshauptkasse war auch bis 4. August 1914 zu ihrer Einlösung in Gold verpflichtet. Durch Gesetz vom 4. August 1914 (RGBl. Seite 326) wurden die R. zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärt. Die in Umlauf gekommenen Reichskassenscheine wurden durch die Inflation entwertet.