Rechnungsmünze

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Rechengröße, die nicht oder nicht mehr als Münze existiert, sondern der Vereinfachung beim Abrechnen dient. Rechnungsmünzen waren z. B. der Schilling vor dem Aufkommen der Groschen-Münzen oder die Mark vor ihrer Ausbringung als Münze im Wendischen Münzverein. Rechnungsmünzen entstanden auch, wenn sich die Kleinmünzen im Verhältnis zur großen Münze verschlechterten, der traditionelle Wert im Geldverkehr aber als feste Geldmenge bestehen blieb. So wurde z. B. der Rheinische Gulden 1490, ab 1500 auch der Guldengroschen (Klappmützentaler), in Sachsen auf 21 Zinsgroschen gesetzt. Nachdem 1542 der Guldengroschen (Taler) auf 24 Groschen erhöht worden war, blieb der Wert von 21 Groschen als Rechnungsmünze (Meißnischer Gulden) erhalten.