Rappen

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Rappen o. J. (nach 1425) der deutschen Reichsstadt Colmar im Elsaß. Dem Adler ist der Stadtschild mit dem Colmarer Morgenstern aufgelegt.

1. Einseitige, häufig eckige (spitzzipflige) Pfennig-Münze des 14. Jh. am Oberrhein (seit 1425 wurden sie rund ausgebracht). Die Herkunft des Begriffs R. ist nicht eindeutig geklärt. Neben der Ableitung von „rapp“ (ahdt., dunkel; Rappen svw. schwarzes Pferd), gemeint waren dunkle (schlechte Pfennige von Basel, werden die Pfennige der Herren von Rappolstein mit dem Rabenwappen zur Erklärung herangezogen. Gerd Hatz sieht den Ursprung des Namens in den Freiburger Adlerkopf-Pfennigen, auch als Rabenkopf-Pfennige bezeichnet, bei denen der Adlerkopf zu einem Rabenkopf verballhornt wurde. Der Name R. verknüpfte sich mit den oberrheinischen Pfennigen des seit 1403 bestehenden kleinen → Rappenmünzbunds. Die Rappen genannten Prägungen des Bunds galten zwei Pfennige (Zweier), die hierzu gehörenden Hälblinge wurden → Stäbler genannt. In dem Vertrag des Rappenmünzbunds von 1425 wurde das Aussehen durch den vorgeschriebenen dicken Perlrand (Hindernis gegen das Beschneiden) vereinheitlicht, Gepräge (der Rs.): Basel – Baselstab im Schild; Freiburg – Adlerkopf im Schild; Colmar – Morgenstern im Schild; Breisach – sechs Berge im Schild; Burgund – gespaltener Schild, rechts Binde von Österreich, links Balken von Burgund.
2. Kleine Währungseinheit der schweizerischen Münzstände, bis in das 19. Jh. mit sehr unterschiedlichem Wert:
1 Rappen = 2 Angster (Luzern, Schwyz)
1 Rappen = 3 Haller (Zürich)
1 Rappen = 4 Angster (Zug)
8 Rappen = 1 Batzen; 240 Rappen = 2 Gulden = 1 Taler (Basel)
3 R. = 1 Schilling (Glarus). 15 R. = 6 Bluzger (Graubünden) Seit 1798/99 wurden in der Helvetischen Republik 10 R. = 1 Batzen; 100 R. = 1 Schweizer Franken, gerechnet. Nachdem die Kantone ihre Währungshoheit wiedererlangt hatten, kehrten sie zu ihren alten Währungssystemen zurück, bis dann 1850 ein einheitliches Währungssystem für die gesamte Schweiz eingeführt wurde, das bis heute Bestand hat, 100 R. = 1 Schweizer Franken. In der französischsprachigen Schweiz wird der R. als Centime bezeichnet.

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3-Rappen-Stück 1813 des Kantons Glarus, auf dem der Wert sowohl als 1 Schilling als auch mit 3 Rappen angegeben ist.