Pfalzgraf

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(lat. comes palatinus): in karolingischer Zeit Vorsteher der königlichen Gerichtsschreiberei und Vertreter des Königs im Königsgericht. Seit Kaiser Otto I. (936 – 973) nahmen Pfalzgrafen die königlichen Rechte in den Stammesherzogtümern Lothringen, Bayern, Schwaben, Sachsen und Kärnten wahr. Größte politische Bedeutung erlangte der Pfalzgraf von Lothringen (Residenz in Aachen), später Pfalzgraf bei (am) Rhein (comes palatini Rheni) genannt. Im Jahr 1214 wurde Ludwig I. von Wittelsbach Pfalzgraf, und sein Sohn Otto III. konnte durch Heirat mit Agnes von der Pfalz auch den Allodialbesitz der Pfalzgrafen an das Haus Wittelsbach ziehen. Zur Residenz der Pfalzgrafen wurde Heidelberg. Im wittelsbachischen Hausvertrag von Pavia teilten die Wittelsbacher 1329 den pfalzgräflichen Besitz. Bayern fiel an die Hauptlinie, die Untere Pfalz (am Rhein) und die Obere Pfalz (Oberpfalz) gelangten an die pfälzische Linie der Wittelsbacher. Der Pfalzgraf bei Rhein war Kurfürst und Reichsvikar und damit einer der mächtigsten Fürsten des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Die regelmäßige Münzprägung der Pfalzgrafen bei Rhein begann unter Ruprecht I. (1329/1353 –1390); einzelne pfalzgräfliche Münzen gehen wahrscheinlich in die Regierungszeit Heinrichs III. (1046 –1061) bzw. Konrads von Hohenstaufen (1156 bis 1195) zurück. An der Gründung des → Rheinischen Münzvereins 1386 war der Pfalzgraf bei Rhein führend beteiligt, und auch in der Folgezeit waren die Pfalzgrafen in die Münzpolitik der rheinischen Kurfürsten eingebunden. Noch im 15. Jh. spaltete sich die Pfalzgrafschaft in verschiedene Linien auf, die alle mehr oder weniger aktiv eine eigene Münzprägung betrieben haben.