Passiergewicht

Aus MGM Münzlexikon

1. Tatsächliches, durch umlaufbedingte Abnutzung verringertes Gewicht einer Münze, das um die offiziell gestattete Differenz leichter war als ihr Normalgewicht (das Passiergewicht war geringfügig größer als das festgelegte → Remedium). Wurde das Passiergewicht einer Münze unterschritten, so durfte deren Annahme verweigert werden. Die zahlreichen Goldmünzen des 17. bis 19. Jh. erforderten für jeden Typ ein besonderes Passierwägestück (meistens auch als Passiergewicht bezeichnet), das durch Beschriftung o. ä. als zur Münze gehörig gekennzeichnet war. Zum Beispiel hatte die deutsche Goldkrone (10-Mark-Stück) mit einem Normalgewicht 3,98248 g ein Passiergewicht von 3,97592 g. Im Geldumlauf wurden je fehlendes kölnisches As (0,058 g) am Passiergewicht vom Wert der Goldmünze ein Gutergroschen abgezogen. →Passierstein, → Passierdukat
2. Passierwägestück, Passierstein. Im 18. und 19. Jh. gebräuchliches, münzähnliches, geeichtes Wägestück aus Messing zur Kontrolle der zulässigen, umlaufsbedingten Abnutzung von Kurantmünzen. Die frühen Passiergewichte wiiesen auf einer Seite das vergröberte aber charakteristische Münzbild der Münze auf, für die sie galten.