Notenbank

Aus MGM Münzlexikon
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Mit dem Privileg der Banknotenausgabe versehenes Bankinstitut, im 18. und frühen 19. Jh. häufig eine private, später fast ausschließlich eine staatliche Institution (Zentralbank). Notenbank war in der Bundesrepublik Deutschland die Deutsche Bundesbank, nach Einführung des Euro ist das Emissionsrecht an die Europäische Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main übergegangen. Die Tätigkeit der Notenbank ist durch Gesetze mit klaren Vorschriften über Geschäftszweige und -verfahren geregelt.