Neugroschen

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Letzter Neugroschen von 1873 des Königreichs Sachsen

1. Nach Gesetz vom 20. Juli 1840 bis zur Einführung der Reichswährung 1873 Währungseinheit im Königreich Sachsen, 1 Neugroschen = 10 Pfennige = 1⁄30 Taler. Der dezimal unterteilte Neugroschen war dem preußischen Groschen oder 1⁄30 Taler ähnlich, jedoch nicht wie dieser in 12, sondern in 10 Pfennige unterteilt war. Es wurden auch doppelte und halbe Neugroschen als Billonmünzen ausgebracht. Da ein sächsischer Pfennig 1 ⁄10, ein preußischer Pfennig 1 ⁄12 Groschen entsprachen, wurde mit diesen Münzen seinerzeit im kleinen Grenzverkehr viel spekuliert. Die gegenüber der preußischen Unterteilung fortschrittlichere sächsische wurde dann zum Vorbild bei der Schaffung der Reichswährung 1871/73, mit der der Groschen in 10 Pfennige unterteilt wurde. Letzter Neugroschen von 1873 des Königreichs Sachsen Dieses sogenannte neusächsische Münzsystem mit der Unterteilung des Talers in 30 Neugroschen zu je 10 Pfennig wurde 1841 auch vom Herzogtum Sachsen-Altenburg übernommen, das die Nominale zu 1⁄2, 1 und 2 Neugroschen als Billonmünzen aber nur 1841/42 ausprägte. Auch das Herzogtum Sachsen-Gotha schloß sich dieser Rechnung an, bezeichnete die Münzen aber als „Groschen“. In Sachsen-Coburg, das mit Sachsen-Gotha in Personalunion verbunden war, galt jedoch die süddeutsche Gulden-Währung.
2. Böhmische Groschen-Münze der Jahre 1527 bis 1529 mit der Angabe GROSSVS NOVVS in der Umschrift.